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Berufsunfähigkeit Schüler

Mein Beat. Mein Leben. Meine Entscheidung.

Im Ernstfall übernimmt die Swiss Life Berufs­unfähig­keitsversicherung den Takt.


Schule regeln. Noten schreiben. Eltern beruhigen.

Ein paar Takte über die Berufs­unfähig­keitsversicherung für Schüler (BU 4U)

Die Swiss Life BU 4U ist für alle Schülerinnen und Schüler, die Tag für Tag den Beat ihres Lebens selbst bestimmen. Dabei ist die Leistungsfähigkeit in der Schule ein entscheidender Taktgeber. Das wird uns jedoch meist erst bewusst, wenn das Leben des eigenen Kindes aus gesundheitlichen Gründen aus dem Takt gerät. Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung ist unverzichtbar, da z. B. die Vollzeitbetreuung Ihres Kindes, Rehamaßnahmen oder Nachhilfe den finanziellen Rhythmus stark beeinflussen. Mit der Swiss Life BU 4U haben Sie die ideale Begleitung für Ihr Kind und bestimmen dabei den Beat.

Die Swiss Life BU 4U begleitet Ihr Kind durchs Leben wie die Musik. Sie setzt heute besonders günstig ein und lässt sich durch viele Möglichkeiten und Optionen harmonisch auf den weiteren Werdegang abstimmen.


Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

Günstige Beiträge 

Unabhängig davon, welchen Beruf Ihr Nachwuchs später einmal ausübt, sichern Sie Ihrem Kind schon jetzt dauerhaft die günstigen Beiträge.

Nachversicherungsgarantie

Sie haben die Möglichkeit, den Versicherungsumfang für Ihr Kind ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen:

 ereignisunabhängig innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre und 

 ereignisabhängig  (z. B. bei Ende der Schulausbildung, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) sogar bis zum 50. Lebensjahr.

Zahlungsüberbrückung (BUprotect)

Wenn es finanziell mal eng wird, können Sie den Beitrag bis zu 36 Monate lang auf fünf Euro monatlich reduzieren. Dabei bleiben 70 % der BU-Rente versichert. So überbrücken Sie z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Vollzeitweiterbildungen oder auch ein Sabbatical.

 Akuthilfe Ihr Kind erhält eine Akuthilfe in Höhe der vereinbarten monatlichen BU-Rente für eine Dauer von zwölf Monaten, wenn bei ihm eine der definierten schweren Krank­hei­ten diagnostiziert wurde (z. B. Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall). Der Leistungsanspruch endet nicht, auch wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb dieser Zeit verbessert.
Kein Verweis auf eine andere Schulform Ihr Kind ist bereits während der Schulzeit rundum geschützt und wir verzichten im Leistungsfall darauf, Ihr Kind auf eine andere Schulform zu verweisen.
Die einzige BU mit dem Fairnessversprechen Bei einer Berufs­unfähig­keitsversicherung muss das Gesamtpaket stimmen: seriöser Versicherer, starkes Produkt und hervorragende Services. Das bietet Swiss Life – überzeugen Sie sich selbst: zum Fairnessversprechen

Im Ernstfall übernimmt die Swiss Life Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) den Takt.

So auch bei Jakob A.

Der zwölfjährige Schüler Jakob A. besucht die 6. Klasse der Realschule. Nach einem Fahrradunfall war sein gewohnter Schulrhythmus schlagartig unterbrochen. Aufgrund der komplexen Knochenfrakturen am rechten Arm, an der rechten Schulter und an beiden Beinen konnte er sieben Monate nicht am Schulunterricht teilnehmen. Seine Eltern hatten enorme finanzielle Einbußen, da die Mutter die Arbeitszeit reduzieren musste, um Jakob zu betreuen. Des Weiteren fielen noch zusätzliche Kosten für Rehamaßnahmen und Nachhilfe an. Mit der monatlichen Swiss Life BU-Rente konnte Jakobs Familie den Beat ihres Lebens weiterhin selbst bestimmen.


Digitale Broschüre.

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen und können sich einen Überblick verschaffen.

 Welche Ursachen führen zur Berufs­unfähig­keit?
 Kann es mein Kind wirklich treffen?
 Gibt es für mich die passende Absicherung?
 Wie begleitet die BU mein Kind?
 Und vieles mehr

Klicken Sie gleich mal rein und überzeugen Sie sich selbst.

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